von Serap Akgül-Demirbas – Die Schweiz ist nicht mit einem reellen Verhüllungsproblem konfrontiert. Deshalb ist es völlig sinnlos und ressourcenverschwenderisch, das Verhüllungsverbot in der Schweizerischen politischen Agenda zu platzieren. Was tun, wenn nun, wie im Tessin, doch darüber abgestimmt wird?
Wieder einmal ist eine populistische Volksinitiative in der Schweiz zustande gekommen. Diesmal wird das Burkaverbot im Kanton Tessin zum Abstimmungsthema („Für ein Verhüllungsverbot des Gesichts an öffentlich zugänglichen Orten“). Um dem Diskriminierungsvorwurf rechtlich zu entkommen, wurde der Initiativtext nach französischem Vorbild als allgemeines Verhüllungsverbot formuliert. Das Verbot soll auch für Hooligans und politische Chaoten gelten. Jedem ist klar, dass es hier weder um Sicherheitsanliegen noch um die handvoll arabischen Touristinnen, welche am Lago Maggiore flanieren, geht. Es werden Scheinargumente aufgebracht, um eigennützige Symbolpolitik zu betreiben. Populistische Initiativen dieser Art, welche das Fremde verteufeln (insbesondere das Nichtchristliche und Nichtwestliche) sind verantwortungslos, weil sie nur Antipathien schüren und Integrationsbemühungen erschweren.
Das Burkaverbot aus Sicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR)
Art. 9 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) besagt unter anderem, dass jeder „die Freiheit [hat], seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder [durch das] praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.“ Diese Freiheit ist jedoch nicht absolut. Sie kann unter gewissen Umständen eingeschränkt werden, wie im zweiten Absatz des gleichen Artikels erläutert wird: „Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.“
Der Gerichtshof anerkennt in solchen Fällen einen grossen Ermessensspielraum der Vertragsstaaten, was die Verhältnismassigkeit des Eingriffes und die Rechtfertigung des verfolgten Zieles betrifft.
Im Fall Leyla Sahin vs. Turkey von 2005 zum Beispiel hatte das Gericht der Klägerin aus diesem Grund nicht recht gegeben. Frau Sahin wurde vom türkischen Staat verboten mit dem Kopftuch (nicht einer Burka) die staatliche Universität (nicht grundsätzlich öffentliche Orte) zu besuchen. Dieser Eingriff wurde als gerechtfertigt angesehen. Interessant ist, dass seit 2003 die gesamte türkische politische Elite aus Männern mit kopftuchtragenden Ehefrauen besteht. Hayrunisa Gül, die Ehefrau des Präsidenten, hatte sogar selbst eine EGMR-Klage aus dem gleichen Grund wie Leyla Sahin eingereicht, welche sie aber zurück zog, als ihr Mann die Funktion des Staatspräsidenten übernahm.
Ein Burkaverbot aus Schweizer Sicht
Aus Schweizer Sicht ist zu bezweifeln, dass ein Burkaverbot eine „zulässige, im öffentlichen Interesse gerechtfertigte und verhältnismässige Einschränkung der Glaubens- und Gewissensfreiheit“ im Sinne der Bundesverfassung wäre. Dies war auch die Antwort des Bundesrates von 2007 auf die Interpellation von Christophe Darbelley betreffend ein Verbot des Tragens von Burkas im öffentlichen Raum.
Warum darf die Türkei also das Kopftuch verbieten, die Schweiz aber die Burka nicht? Weil der Landeskontext für die Rechtsprechung des Gerichtshofes eine wesentliche Rolle spielt:
Laizismus ist in der türkischen Verfassung verankert. Das Tragen von jeder Art von religiösen Zeichen war bis vor kurzem in staatlichen Institutionen grundsätzlich verboten. Seit der Gründung der Türkei wurde der Islam als potentielle Gefahr für den modernen Nationalstaat und auch die Wahrung der Menschenrechte angesehen. Aus türkischer Perspektive war Laizismus essentiell für die Demokratie und die Gleichstellung von allen Bürgerinnen und Bürgern. Die türkische Interpretation des laizistischen Nationalstaates wurde vom Gerichtshof als gerechtfertigt angesehen. Absatz 116 des Urteils liest sich wie folgt: “Having regard to the above background, it is the principle of secularism, as elucidated by the Constitutional Court [= das türkische Verfassungsgericht](see paragraph 39 above), which is the paramount consideration underlying the ban on the wearing of religious symbols in universities. In such a context, where the values of pluralism, respect for the rights of others and, in particular, equality before the law of men and women are being taught and applied in practice, it is understandable that the relevant authorities should wish to preserve the secular nature of the institution concerned and so consider it contrary to such values to allow religious attire, including, as in the present case, the Islamic headscarf, to be worn.”
Im Falle der meisten Schweizer Kantone wäre das wohl kaum der Fall. In der Schweiz gibt es nämlich, bis auf wenige Kantone, keine vollständige Trennung zwischen Religion und Staat. Die Schweizerische Bundesverfassung beginnt mit dem Satz „im Namen Gottes des Allmächtigen“. Diese Angelegenheit ist zudem Sache der Kantone, deshalb wäre es auch kaum möglich ein landesweites Verbot zu etablieren. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Schweiz keine koloniale Vergangenheit hat, nicht sehr viele Frauen mit Burkas zu sehen sind, und das Burkatragen auch keine akute Gefahr für die anderen darstellt, wird es schwierig sein, die Verhältnismässigkeit eines solchen Eingriffes zu begründen. Zudem ist die Frage, warum eine christliche Kleidung getragen werden darf, eine Burka jedoch nicht, unbeantwortet.
Die Burka als Banner einer Ideologie
Mir persönlich scheint dieser kulturrelativistische Umgang mit der Burkafrage inakzeptabel. Fakt ist, dass die meisten Burkaträgerinnen dieser Welt – auch wenn das nicht für die Schweizerinnen unter ihnen zutrifft – Opfer von Zwang und Unterdrückung sind. Fakt ist auch, dass es eine allgemein gültige Interpretation gibt, was es bedeutet, eine Burka zu tragen: Es handelt sich um eine menschenunwürdige Sexualisierung der Frau. Die Burka ist der Banner jener Weltanschauung, in welcher die Frau in der Öffentlichkeit nicht das Recht hat, ein Mensch zu sein. Es sind nicht Verhüllungsverbote, sondern diese sexistische Ideologie, welche die Frau in ihren vier Wänden einsperrt.
Weiter ist aus meiner Sicht die Anforderung, eine Burka tragen zu dürfen missbräuchlich, weil Menschenrechtsargumente, wie die Religionsfreiheit, zweckentfremdet werden. Sie werden eingesetzt um menschenunwürdige Ziele zu verfolgen.
Wenn gefragt, gibt es für die Tessiner/innen also zwei Optionen: Gegen ein Burkaverbot zu stimmen, um populistische Initiativen nicht zu unterstützen und weil ein solches Verbot vermutlich EGMR-untauglich wäre; oder einem Burkaverbot aus Überzeugung zustimmen, weil islamistische Praktiken dieser Art – wie auch Zwangsheirat, Beschneidung oder Suspendierung vom Schwimmunterricht – ein absolutes Verbot geniessen sollten. Welch eine Wahl!
Serap Akgül-Demirbas ist Absolventin des Genfer Hochschulinstitutes für internationale Studien. Sie engagiert sich in der foraus-AG Menschenrechte und humanitäre Politik.
Der foraus-Blog ist ein Forum, das sowohl den foraus-Mitgliedern als auch Gastautoren/innen zur Verfügung gestellt wird. Die hier veröffentlichten Beiträge sind persönliche Stellungsnahmen der Autoren/innen. Sie entsprechen nicht zwingend der Meinung der Redaktion oder des Vereins foraus.


Lieber Abdelrahman
Offensichtlich hast du es in den 5 Minuten nur zum Ende des ersten Abschnittes geschafft. Um dir den Artikel kurz und in deiner Sprache zusammenzufassen: Ja, die Burka ist meines Erachtens frauenfeindlich. Aber bei Initiativen, wie derjenigen zum Burkaverbot, geht es nicht um Frauenrechte sondern um Eigennutzen der SVP. Resultat: Fremdenhass und Hindernis für Integrationsbemühungen (sowohl von Schweizer Behörden als auch von Migranten/innen selbst). Fazit: Dilemma. Ich mache keine Pauschalisierung aber meine Argumentation ist durchaus kohärent.
Ps: meine Religion geht dich nichts an.
Habe gerade 5 Minuten meines Lebens verschwendet. Schwachsinnigster Artikel den ich je gelesen habe. Ist gegen Burkaverbot, weil das "und Integrationsbemühungen erschweren.". Als ob ein Burka die Integration foerdert. LOL!
Dabei ist es doch so einfach: Islam und westliche Werte sind inkompatibel, doch das verstehen die Moslems nicht.
So inkohaerent wie das geschrieben ist, muss das wohl von einem Moslem stammen. Autsch!
Zuerst möchte ich mich für eure (z.T. über-5000-Zeichen-langen) Kommentare bedanken. Zwar hätte ich zahlreichere Rückmeldungen erwartet, freue mich aber über den stimulierenden Austausch. Ich möchte auch betonen, dass wir trotz divergierender Ansichten in der Grundhaltung einig sind: wir möchten alle die Fremdenfeindlichkeit in der Schweiz eliminieren und die reale Gleichstellung der Geschlechter erreichen. Wir sind uns nur nicht einig, wie viel Staat es dafür braucht und in welcher Form. Ziel meines Blogpostes war es unter anderem aufzuzeigen, dass wir bei der Burkadebatte generell vor dem Dilemma stehen entweder die gleiche Position zu vertreten wie die SVP ja sogar SD oder wie die fundamentalistischen Islamisten. Deswegen ist eine differenzierte Argumentation unabdinglich. Ich werde hier versuchen, kurz auf eure verschiedenen Argumente einzugehen:
1. Mein Körper, meine Wahl!
Das erste Gegenargument zum Burkaverbot – die Freiwilligkeitsvermutung – wurde von Stefan detailliert geschildert. Hierzu möchte ich zwei kleine Bemerkungen anbringen. Erstens finde ich den Vergleich mit Aschenbecherfrisuren, Tatoos etc. zwar lustig aber etwas unglücklich, weil das Leid der Frauen in islamischen Ländern missachtet wird. Es ist als Frau nicht angenehm in einem Land zu leben, welches vom Islam geprägt ist. Bessere Vergleichsbeispiele wären:
- Freiwillige Polygamie
- Freiwilliges Tragen von Ku-Klux-Klan oder Nazi-Uniformen
- Freiwillige Prostitution
- Freiwillige Nacktheit in der Öffentlichkeit
- Freiwillige Kinderehen
- Freiwillige Frauenbeschneidung
Über solche Beispiele kann diskutiert werden.
Was heisst Zwang, was heisst Freiwilligkeit? Frei entscheiden kann meiner Ansicht nach nur, wer nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis steht. Solange das Abhängigkeitsverhältnis nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, stimme ich nicht zu, dass Freiheit auch heisst, sich gegen die Freiheit zu entscheiden.
Zweitens scheint mir die Theorie der strafrechtlichen Verfolgung der nötigenden Männer gar realitätsfremd. Sie beherbergt die grosse Gefahr, Konflikte in der Familie zu bagatellisieren und auf die religiöse Identität zurückzuführen, und erst dann zu handeln, wenn das Leid schon geschehen ist, obwohl es hätte verhindert werden können.
Aus den Kommentaren geht hervor, dass wir uns einig sind, dass die Mehrheit der Frauen, die sich weltweit verschleiern, dies nicht freiwillig tun, sondern weil es in ihrem Land Vorschrift ist oder unter Zwang von ihren Vätern/Männern/Brüdern. Ein Verhüllungsverbot in der Schweiz ist gleichzeitig auch ein Zeichen der Solidarität mit dem Kampf aller Frauen, die sich in ihren Ländern gegen den Verhüllungszwang einsetzen. Gerade für Mitglieder eines aussenpolitischen Think-Tanks finde ich das wichtig. Frauenunterdrückende Traditionen sind zu ächten, egal wo sie geschehen.
2. Das Zurückdrängungsargument
Zum zweiten Argument, resp. Drohung, dass Frauen durch ein Verhüllungsverbot noch mehr in ihre Mikrogesellschaft zurückgedrängt würden und sich dadurch ihre Integration in die Gesellschaft erschweren würde, ist zu sagen, dass diese Frauen ohnehin ihre Wohnung selten alleine verlassen dürfen. Burkaträgerinnen sind so oder so eingesperrt. Ihre Bewegungsfreiheit ist verhindert. Diese Frauen werden nicht durch Verhüllungsverbote in ihren vier Wänden eingeschlossen, sondern durch die Ideologie ihrer Väter/Männer/Brüder. Ich kann mir vorstellen, dass in gewissen Fällen ein Verhüllungsverbot sogar dazu führen kann, dass die Väter/Männer/Brüder ein Downgrading zum nächsten Level erlauben, d.h. von der Burka zum Kopftuch zum Beispiel (vor allem wenn sie einen Nutzen davon tragen).
3. Das Argument der Instrumentalisierung des Frauenkörpers
Natürlich missbrauchen die Initianten eines Burkaverbotes in der Schweiz den Frauenkörper für ihre eigennützige Symbolpolitik. Das habe ich auch in meinem Blogpost geschildert. Aber die Burka selbst (und auch oftmals das Kopftuch) ist bereits per se ein politisches Symbol. In der Türkei erkenne ich zum Beispiel an der Tragweise des Kopftuches ob die Trägerin, resp. ihr Vater/Ehemann/Bruder, zur Fetullah Gülen Bewegung oder zur Süleymanci Bewegung angehört. Auch im Iran ist das Tragen des Schleiers nicht einfach Tradition, sondern ein Symbol der islamischen Revolution. Auch die afghanische Burka ist Zeichen eines ideologischen Fundamentalismus. Ich vermute, dass die Ganzkörperverhüllung den Traditionen sogar widerspricht und ein relativ neues und eher städtisches politisches Phänomen darstellt. Die gemeinsame Grundidee jeder islamistischen Verhüllung ist, dass die weibliche Sexualität für den Mann eine permanente Verlockung darstellt. Durch das Verweigern der Kommunikation isoliert sich die Trägerin von der Gesellschaft. Das Absondern erlaubt ihr zu demonstrieren, dass sie zu den guten Muslimminnen gehört (im Gegensatz zu den schlechten). Ihre Botschaft ist menschenrechtswidrig: sie spricht sich aus für, ja sie lebt sogar, die Segregation der Geschlechter und die Unterwerfung der Frau. Segregation im öffentlichen Raum (zum Beispiel im öffentlichen Verkehr), religionsbedingte Dispensation vom Schwimmunterricht, Ehrenmorde sind einige Beispiele von Begleiterscheinungen, die nicht abgesondert behandelt werden können.
Die Instrumentalisierung erfolgt also nicht nur durch die nationalistische Rechte sondern durch die fundamentalistischen Islamisten selbst. Nicht umsonst formulieren viele Frauen aus muslimischen Ländern eine Anti-Burka Position.
Gewiss ist es absurd, wenn ausgerechnet jene, die immer durch Gleichgültigkeit gegenüber der Gewalt an Frauen, der Lohnungleichheit und der Untervertretung von Frauen in Führungspositionen brillieren, sich plötzlich für die Befreiung der Muslimas einsetzen. Eine Anti-SVP-Haltung, eine Angst vor Werteimperialismus oder ein Beständigkeitswahn dürfen aber nicht Grund dafür sein, die Wahrung der Frauenrechte in islamischen Mikrogesellschaften den dortigen Männern zu überlassen.
Natürlich sind die Beispiele von Zwangsheirat, Mädchenbeschneidung und traditionsbedingter Gewalt an Frauen relativ marginale Probleme in der Schweizerischen Gesellschaft. Das heisst aber nicht, dass sie verleugnet werden sollen.
Die Burkaträgerinnen und insbesondere ihre Väter/Männer/Brüder missbrauchen die Religionsfreiheit. Dies ist nicht weiterhin schlimm, solange man sich dieser Tatsache bewusst ist und sie anerkennt. Die grosse Herausforderung liegt darin, den Doublediscours, den diese Kreise oftmals pflegen erfolgreich zu enttarnen.
Meiner Ansicht nach gehört ein Burkaverbot nicht in die Bundesverfassung. Aber in die Bundesverfassung gehört klare Trennung von Kirche und Staat. Nur so kann die Neutralität des Staates gegenüber allen Menschen gewährleistet werden. Dann steht auch einem feministischen Ja zum Verhüllungsverbot nichts mehr im Wege…
Wirklich Nice! Gefaellt mir sehr! Wo ist der Like Button fuer Facebook?
Ich stimme mit den anderen Kommentatoren grundsätzlich überein, möchte jedoch auf eine andere Dimension verweisen, die von der Autorin angesprochen wird: Man kann die Abstimmung als Problem der individuellen Freiheit sehen, sie wird jedoch nicht als solche präsentiert. Die Burka wird von der Initiative als Symbol verwendet, aufgeladen mit mehreren Bedeutungen, die nichts mehr mit einem Kleidungsstück zu tun haben. Gleiches geschah schon bei der Minarett Initiative, deren Erfolg gezeigt hat, dass eine solches Vorgehen grosse Wirksamkeit entwickeln kann. Symbolische Debatten und die Politisierung von Religion sind darum wohl in der Zukunft vermehrt zu erwarten. Die Initiative rein sachlich mit Verweis auf die Grundrechte zu verwerfen, bietet keine ausreichende Lösung, da sie diese symbolische Ebene nicht berücksichtigt. Es stellt sich also die dringende Frage, wie man mit einem solchen Diskurs der Aufladung und Politisierung von religiösen Symbolen umgeht und sich ihm entgegenstellt. Hier liegt meiner Meinung nach die wirkliche Herausforderung.
Danke für deinen wichtigen Hinweis, Andrea. Er stellt eine schöne Verbindung her zwischen dem Post von Serap und dem jüngsten Post von Guillaume, der sich mit der Frage befasst, wie das Verhältnis zwischen Rechtsstaat und Volksrechten besser geregelt werden könnte.
Wir haben uns das ganze Frühjahr über intensiv mit dem Verhältnis zwischen Volksrechten und Grundrechten beschäftigt (und werden uns auch weiterhin intensiv damit beschäftigen). Dabei haben wir erst anhand der ersten Reaktionen auf unsere Arbeit gemerkt, dass wir eine ziemlich grundlegende Frage stillschweigend übergangen haben. Es ist de Frage nach einem Ziel der Reform des Rechtes auf Volksinitiativen.
Eine solche Reform kann verschiedene Ziele verfolgen. Entweder kann sie versuchen, die ärgerlichen, degoutanten, fremdenfeindlichen und populistischen Debatten zu verhindern, die im Zusammenhang mit problematischen Volksinitiativen stattfinden.
Oder sie kann versuchen, die negativen Auswirkungen einer Volksinitiative auf die Rechtsstellung des Einzelnen zu verhindern, für den Fall, dass die Initiative angenommen wird. Wir haben die Frage nach dem Ziel wohl in erster Linie deshalb übergangen, weil die Antwort für uns relativ klar war: Soweit eine Änderung des rechtlichen Rahmens in Frage steht, gibt es keine andere Möglichkeit, als sich darauf zu beschränken, die Rechtsstellung des Einzelnen zu schützen.
Ärgerliche oder entwürdigende Debatten zu verhindern scheint mir weder ein mögliches, noch ein legitimes Ziel einer Verfassungsänderung. Im Gegenteil halte ich es für sinnvoll, wenn Debatten geführt werden, egal wie wüst oder lächerlich oder schrill sie sind. Wirklich gefährlich werden Ressentiments und Fremdenfeindlichkeit erst, wenn sie nicht ausgesprochen sind, sondern gären.
Ich gebe dir aber Recht, dass man auf politischer Ebene, innerhalb der notwendigen und ohnehin nicht zu verhindernden Debatte immer wieder darauf hinweisen muss, dass es bei der Zurückweisung einer populistischen Initiative nicht bloss um den Schutz der Grundrechte geht, sondern auch um die Verweigerung gegenüber einer populistischen Haltung, die auf gefährliche und verantwortungslose Art Ängste bedient und schürt. Am gefährlichsten in einer politischen Debatte sind in diesem Zusammenhang die Ernst-Nehmer. Dass sind die, die ein Anliegen wie das Minarett-Verbot oder die Ausschaffungsinitiative zwar nicht unterstützen, aber den Eindruck vermitteln, diese Initiativen seien das Resultat einer verständlichen und legitimen Angst in der Bevölkerung. Statt dass sie sagen, hier gehe es um konstruierte, irrelevante und alleine dem Dauerwahlkampf dienende Stimmungsmache.
Doch solche Stimmungsmache kann nur entlarvt werden. Verhindert werden kann sie nicht. Institutionellen Reformen müssen sich daher auf die Aufgabe beschränken, die Grundrechte wirksam zu schützen. Debatten zu verhindern oder zu versachlichen darf nicht ihr Ziel sein. Mit dem Projekt der Kollisionsnorm (siehe den Beitrag von Guillaume) sind wir der Ansicht, ein tauglicher Instrument hierfür vorgeschlagen zu haben.
Danke für die ausführliche Antwort Stefan. Ich stimme dir zu, von einem rechtlichen Punkt aus können und sollen die Debatten nicht verhindert werden. Es ist sehr interessant zu sehen, wie ihr versucht, eventuelle negative Auswirkungen von Initiativen durch Stärkung der Rechte des Einzelnen zu vermindern und ich glaube ihr leistet hier einen wichtigen Beitrag. Ich muss jedoch zugeben, dass ich aus meiner eigenen, politischen Perspektive noch kein Mittel gefunden habe, mit populistischen symbolhaften Debatten umzugehen und diese Frage für mich somit weiter offen bleibt.
Ich stimme nur bedingt mit dir überein, dass ein Führen dieser Debatten (oder pseudo-Debatten) positive Auswirkungen hat, denn gerade dadurch, dass sie mit mehreren Bedeutungsebenen spielen wird ein Konfrontieren oder Entlarven sehr schwer. Gleichzeitig verändern die Debatten die öffentliche Wahrnehmung, kreieren (wie du erwähntest) die Illusion von akuten Problemen auf dem Feld und bestimmen somit die politische Agenda. Ich denke es ist deshalb aus einer politischen Perspektive heraus wichtig, in den Debatten nicht nur die „Stimme der Vernunft“ zu spielen sondern eine Strategie zu finden, die auch der emotionalen und symbolischen Bedeutung Rechnung trägt.
„Islamisch“ deutet für mich auf den theologischen Aspekt. Weil ich den Koran und die Hadithen nicht gelesen habe, fühle ich mich nicht in der Lage zu urteilen, ob es sich tatsächlich um islamische Praktiken handelt. „Islamistisch“ hingegen weist für mich auf eine Ideologie hin, welche beabsichtigt die Staatsform und Gesetze zu beeinflussen. Die beiden Wörter bezeichnen verschiedene Perspektiven. Deshalb also diese Wortwahl.
Ich befürchte für ein besseres Verständnis für diese "islami(sti)schen Praktiken" wäre der theologische Aspekt verbunden mit seinen seinen volksislamischen Umsetzungen noch wichtig. Ich will mich kürzer als 7500 Zeichen fassen und darum nur anmerken, dass die Beispiele, die Du vorgebracht hast, einerseits marginale Probleme sind, die aber andererseits in gleichem Masse auch andere Gemeinschaften betreffen. Schwimmunterricht wird von freikirchlichen Gruppierungen oft gemieden, jüdische Frauen "verhüllen" sich per Perücke, Mann und Frau tragen in den meisten Gesellschaften unterschiedliche, sie als zu ihrem Geschlecht zugehörig auszeichnende, Kleidungen. Die Frage ist, wie Stefan ausgeführt hat, inwiefern dadurch die Freiheit der anderen angegriffen ist und der Staat genötigt ist, diese Freiheiten zu schützen.
Danke für deinen Beitrag Serap. Ich bin leider, was den letzten Abschnitt betrifft, überhaupt nicht einverstanden und will hier kurz begründen warum:
Kulturrelativismus ist nicht, den Burkaträgerinnen die gleichen Rechte zuzugestehen wie anderen auch und von ihnen die Übernahme derselben Verantwortung wie von allen anderen auch zu verlangen; kulturrelativistisch ist es, ausgerechnet für Burkaträgerinnen einen Ausnahme zu machen und ihnen die Freiheit abzunehmen, sich gegen die Freiheit entscheiden zu können.
Mich stören zwei Prämissen, von denen du auszugehen scheinst und die beide die Gefahr mit sich Bringen, dass der Schutzbereich der Religionsfreiheit und anderer Abwehrrechte gegen den Staat implodieren:
Die erste ist die Vermutung der Unfreiwilligkeit und die Zweite ist die Unterstellung der Missbräuchlichkeit.
1.) Es geht mir nicht darum, die Ideologie zu verteidigen, die Menschen dazu bewegt, eine Burka zu tragen und schon gar nicht die Ideologie, die Männer dazu bewegt, von ihren Frauen zu verlangen, dass sie eine Burka tragen sollen. Ich verabscheue das ebenso wie du. Was mich stört, ist die Vermutung (ohne das Vorliegen konkreter Anzeichen) des Zwanges.
Neben Burkas gibt es noch viele weitere Dinge, von denen ich mir schlichtweg nicht vorstellen kann, dass jemand sie sich freiwillig antut (dazu gehören: Aschenbecherfrisuren, Tatoos im Decolltée oder am Rücken-Ansatz oder ein gelber Renault Mégane). Doch soweit nicht gegenteilige Anzeichen vorliegen, muss ich (und auch der Staat) davon ausgehen, dass die armen Geschöpfe sich dieses Kreuz freiwillig aufgeladen haben. Das gilt auch für Burka-Trägerinnen. Ein freiheitlich verfasster Staat räumt Menschen auch das Recht auf Geschmackslosigkeiten ein und es ist eine gefährliche Tendenz, sich für andere Leute zunehmend die Autorität anzumassen, darüber zu entscheiden, was gut ist für sie.
Du sagst selbst, dass es Beispiele von Schweizerinnen gibt, die sich freiwillig eine Burka überstreifen. Dasselbe gilt, für die ersten Frauen, die in Frankreich wegen des Tragens einer Burka gebüsst worden sind.
Allein schon wegen diesen, zugegebenermassen seltenen Fällen, ist es nicht opportun, Burkas zu verbieten, wenn es sich nicht erweist, dass ein Verbot das einzige mögliche Mittel ist, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten. Übernimmt hingegen der Staat die Entscheidung darüber, was Menschen vernünftigerweise wollen können, so wird seine Hemmung, in die Freiheitssphäre von Menschen einzugreifen rasch sinken und überall dort möglich werden, wo ein Verhalten nicht dem Geschmack des Durchschnitts entspricht. Das ist gefährlich.
Liegen hingegen Anzeichen vor, dass eine Frau eine Burka nicht freiwillig trägt, sondern von ihrem Mann, Bruder oder Vater dazu gezwungen wird, so ist nicht ein Verbot der Burka das richtige Mittel, sondern eine strafrechtlicher Verfolgung der Männer, die sie nötigen und ein wirksamer Schutz der Frau vor dem Zugriff der sie unterdrückenden Männer, so dass sie sich von ihnen emanzipieren kann. Ein Verbot der Burka bewirkt das Gegenteil einer Emanzipation dieser Frauen, bindet sie mehr noch als sonst an die Familienwohnung an und erhöht dadurch noch den Druck, den Männer auf sie ausüben können.
2.) Dein zweites Argument ist der Vorwurf der Missbräuchlichkeit: Auf die Grundrechte sollte sich demnach nicht berufen dürfen, wer gemäss einer Aussenbeurteilung (durch dich, durch die Behörden oder die Mehrheit der Stimmbürger/innen) kein Interesse an der Aufrechterhaltung und Stärkung der Grundrechte hat, weil er oder sie einer Ideologie nachlebt, die ohne Grundrechte auskommt. Dieses Argument zielt in den paradoxen Kern des liberalen Staates:
Einerseits sollen alle frei ihre Meinung und ihre Religion ausdrücken und verbreiten dürfen, andererseits muss sich der Staat wirksam wehren können gegen Ideologien, die genau dieser Freiheit den Kampf angesagt haben. Der liberale Staat muss verhindern dass er (wie Goebbels seine Strategie formulierte) mit den eigenen Waffen geschlagen wird. Dieses Recht ist dem liberalen Staat unbenommen. Aber wenn er es nicht als absolute ultima ratio einsetzt, dann wirds schnell gefährlich. Wenn der Staat dazu übergeht einzelnen Menschen zu unterstellen, sie wollten im Grunde den Liberalen Staat zu einem Ende bringen und könnten sich daher nicht anders als missbräuchlich auf die Grundrechte berufen, dann kann er nach Belieben irgend eine Gruppe, Minderheit oder politische Kraft als rechtlos aussondern und willkürlich bekämpfen. Wir können ja mal den rethorischen Sport beginnen, Anklageschriften aus Sicht eine fiktiven Verfassungsschutzes zu schreiben, warum irgendeine Vereinigung wenn nicht offen, so doch offensichtlich das Ende der liberalen Verfassung herbeiführen wollen. Die SP? – Das ist eine Anfängerübung. Die SVP? – Noch einfacher zu begründen, weshalb sie die Verfassung unterhöhlt. Die Economie Suisse? – Ohne weiteres begründbar. Die Katholische Kirche? – Hier wäre es umgekehrt schwierig zu Begründen, warum sie KEINE Gefahr für den liberalen Staat sein soll.
Gerade in der Türkei, die du in deinem Blopgpost erwähnst, hat dieser Sport, Gruppen aus dem Schutz der Verfassung auszuklammern, weil man ihnen unterstellt, letztlich den Staat umstürzen zu wollen, eine lange Tradition und viel Schaden angerichtet.
Der Vorwurf der Missbräuchlichkeit ist also brandgefährlich und solange nicht eine offene Kriegserklärung an den liberalen Staat vorliegt, solange nicht eine unmittelbare Gefahr für die Verfassung droht, darf er nicht erhoben werden. Der liberale Staat muss stark genug sein, dass jemand in seiner Mitte gut sichtbar eine illiberale Alternative vorlebt. Freiheit heisst auch, sich persönlich gegen die Freiheit zu entscheiden. Ich gehe mit dir einig, wenn du die Ansicht einer Frau absurd findest, erst durch das Tragen einer Burka habe sie zu sich gefunden, habe sich auf ihr Inneres statt auf ihr Äusseres konzentrierten können und sei so erst wirklich frei geworden. Aber es mag diese Ansicht geben (im Film "Zwischen uns das Paradies" wird sie eindrücklich verkörpert) und sie verdient, solange sie nicht eine offene Gefahr für die Verfassung ist, deren Schutz ebenso wie jede andere Ansicht, Praktik oder Lebensweise, die uns abstösst oder absurd erscheint.
Denn der freiheitlich verfasste Staat räumt seinen Durchschnittsbürgern kein Recht darauf ein, vor der Konfrontation mit befremdlichen, ja schockierenden Ansichten und Lebensweisen verschont zu werden. Das ist der Preis der Freiheit.
Und der freiheitlich verfasste Staat räumt seinen Bürgern auch nicht das Recht ein, zu entscheiden, wem die Grundrechte zu gewähren sind, und wem nicht. Sonst sind es keine Grundrechte mehr, sondern grosszügig von der Mehrheit gewährte Privilegien, die jederzeit widerrufen werden können. Je nach dem gegenüber welcher Kultur die Frage sich stellt, könnte man dann Ausnahmen machen von den Grundrechten. Das ist kulturrelativistisch.
Deine Bemerkung, dass die Abstimmung über ein Burkaverbot überflüssig ist, muss daher noch ergänzt werden um die eindringliche Bitte, ein Burkaverbot im Falle einer Abstimmung zu verwerfen. Es wäre sonst ein weiteres Beispiel für die gefährliche und um sich greifende Tendenz, dass der Staat anstelle von einzelnen Personen entscheidet, was gut und richtig für sie ist, und dass Grundrechte, die allen zustehen, solange sich dies mit der Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung vereinbaren lässt, mehr und mehr zu Privilegien verkommen von denen klar ist: Wir können sie jederzeit entziehen, wenn ihr nicht spurt.
Eine sehr schöne Analyse. Eines ist mir nicht hinreichend einleuchtend, inwiefern sich "Zwangsheirat, Beschneidung oder Suspendierung vom Schwimmunterricht" als islamistische (oder meinst Du etwa islamisch?) Praktik auszeichnet?